Cookies auf Wordpress-Seiten
Wenn er seine Dienste (oder die seiner Kunden) auch innerhalb der EU anbietet, dann sicher.
Es gab im alten Forum schon einmal die Diskussion, ob YouTube-Videos eingebettet werden dürfen (die eigentliche Diskussion ist nicht mehr abrufbar):
Die Cookies, die YouTube in der Regel setzt:
https://forum.macsofa.net/viewtopic.php ... e#p1554759
Die Cookies, die YouTube in der Regel setzt:
https://forum.macsofa.net/viewtopic.php ... e#p1554759
Womöglich sind Schweizer Anwälte noch viel fieser, teurer bestimmt.Rotweinfreund hat geschrieben: ↑Mo 7. Aug 2023, 19:43… ich will jetzt nicht sticheln, also ist es eher eine akademische Frage: Muss ihn das als Schweizer irgendwie jucken?
tasuke au - mein fotoblog
- Atarimaster
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Hier ist übrigens mal die Meinung, dass die Cookie-Banner gar nicht so oft eingesetzt werden müssten, wie sie es derzeit werden. Muss ich mir aber auch noch einmal in Ruhe durchlesen und drüber nachdenken…
Ich habe keine Ahnung, aber davon jede Menge.
auch das ist eine Strategie, um an Daten heranzukommen.
Schau zB mal bei der SBB, wer da alles seine Fäden spinnt, wenn du ein Bahnbilett für ne Fahrt ins nächste Dorf online bestellst: seitenweise Tracker, Verknüpfer, Cookiesetzer rund um den Erdball, und das bei ner Firma, die dem Staat gehört, also von uns allen bezahlt wird.
Das ist interessant, aber ich befürchte (obwohl ich nicht alles verstanden habe), dass das für Schweiz vermutlich nicht identisch ist.Atarimaster hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 01:07 Hier ist übrigens mal die Meinung, dass die Cookie-Banner gar nicht so oft eingesetzt werden müssten, wie sie es derzeit werden. Muss ich mir aber auch noch einmal in Ruhe durchlesen und drüber nachdenken…
Edit: Ich habe eben diesen Artikel eines Schweizer Juristen gefunden:
https://steigerlegal.ch/2023/02/06/cook ... z-schweiz/
Hier wird beschrieben, dass ein Cookie-Banner in der Schweiz gar nicht nötig sei, solange die Angebote der Webseite nur für Besucher aus der Schweiz gedacht sei... Jetzt bin ich vollständig verwirrt.
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Deckt sich auch mit meinen Recherchen und Erkenntnissen.
- Macmacfriend
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Es muss auch m. E. in der Schweiz keine aktive Einwilligung des Seitenbesuchers eingeholt werden. Aber es muss informiert werden, dass Cookies zum Einsatz kommen und dass diese abgelehnt werden können, z. B. in den Browser-Einstellungen.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997 ... e#art_45_c
Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann, wenn die Webseite auch in EU-Staaten abgerufen werden kann.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997 ... e#art_45_c
Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann, wenn die Webseite auch in EU-Staaten abgerufen werden kann.
Русский военный корабль, иди нахуй!
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Ja, und wenn nicht? Dann reist ein EUler in die Schweiz und fordert vom Betreiber mit vorgehaltener Hand die Strafe ein?
Klageweg oder gar Auslieferung des Delinquenten ist nämlich nicht.
Klageweg oder gar Auslieferung des Delinquenten ist nämlich nicht.
- Atarimaster
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Was?Macmacfriend hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 10:33 Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann, wenn die Webseite auch in EU-Staaten abgerufen werden kann.
Also, dieser Satz klingt für mich jetzt ungefähr so beruhigend wie: »Sie müssen die Bremsen nicht reparieren lassen – zum Problem wird der Schaden nur dann, wenn Sie schneller als 35 km/h fahren.«
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- Macmacfriend
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„Die Verordnung gilt sowohl für europäische Organisationen, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen in der EU verarbeiten, als auch für Organisationen außerhalb der EU, die Dienstleistungen für Menschen mit Wohnsitz in der EU anbieten.“Atarimaster hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 10:47Was?Macmacfriend hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 10:33 Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann, wenn die Webseite auch in EU-Staaten abgerufen werden kann.
Also, dieser Satz klingt für mich jetzt ungefähr so beruhigend wie: »Sie müssen die Bremsen nicht reparieren lassen – zum Problem wird der Schaden nur dann, wenn Sie schneller als 35 km/h fahren.«
https://europa.eu/youreurope/business/d ... dex_de.htm
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Wenn das so ist kann man die Cookiehinweise unterlassen, muss aber gleichzeitig den Aufruf der Seite aus EU Ländern sperren. Wenn die betreffende Seite nicht in der CH gehostet wird kann man die dann auch gleich abschaltenMacmacfriend hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 10:33 Es muss auch m. E. in der Schweiz keine aktive Einwilligung des Seitenbesuchers eingeholt werden. Aber es muss informiert werden, dass Cookies zum Einsatz kommen und dass diese abgelehnt werden können, z. B. in den Browser-Einstellungen.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997 ... e#art_45_c
Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann, wenn die Webseite auch in EU-Staaten abgerufen werden kann.
Also wenn Server in CH und nur Besucher aus CH, dann keine Cookieprobleme (möglicherweise ist das in CH so möglich)
Alle anderen Kombinationen dann mit Cookiebremse.
Habt ihr ein Glück dass das Sofa in D steht.
tasuke au - mein fotoblog
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Ich habe deine Aussagen inhaltlich nicht angezweifelt.Macmacfriend hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 11:32 „Die Verordnung gilt sowohl für europäische Organisationen, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen in der EU verarbeiten, als auch für Organisationen außerhalb der EU, die Dienstleistungen für Menschen mit Wohnsitz in der EU anbieten.“
https://europa.eu/youreurope/business/d ... dex_de.htm
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Die Klage eines EU-Bürgers, z. B. Deutschen, gegen ein Schweizer Unternehmen ist, wie auch umgekehrt, grundsätzlich kein Problem. Im ersten Fall müsste die Klage vor einem Gericht in der Schweiz erhoben werden, da die Zuständigkeit sich nach dem Sitz des Keks-Verbrechers richtet. Es wäre dann bspw. anhand eines Vertrages zur klären, ob deutsches oder Schweizer Recht gilt. Unterhält das Schweizer Unternehmen hingegen eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Deutschland, könnte auch dort Klage erhoben werden. Aber meistens scheitert bereits die Zustellung der Schriftsätze an den verfressenen Alpenpost-Elefanten.Rotweinfreund hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 10:40 Ja, und wenn nicht? Dann reist ein EUler in die Schweiz und fordert vom Betreiber mit vorgehaltener Hand die Strafe ein?
Klageweg oder gar Auslieferung des Delinquenten ist nämlich nicht.
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Dein „Was?“ klang halt ein bisschen ungläubig.Atarimaster hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 11:44 Ich habe deine Aussagen inhaltlich nicht angezweifelt.
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Da hab ich mich dann wohl mistverständlich ausgedrückt.
Erstaunt war ich über die Formulierung: »Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann (…)« – weil das ja nur jede einzelne verdammte Schweizer Website betrifft, welche nicht gerade, wie von Kate genannt, Aufrufe aus EU-Ländern sperrt.
Na gut: Nicht jede, sondern nur die von »Organisationen«, wobei ich jetzt weiß, was man im juristischen Sinne unter Organisationen versteht.
Erstaunt war ich über die Formulierung: »Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann (…)« – weil das ja nur jede einzelne verdammte Schweizer Website betrifft, welche nicht gerade, wie von Kate genannt, Aufrufe aus EU-Ländern sperrt.
Na gut: Nicht jede, sondern nur die von »Organisationen«, wobei ich jetzt weiß, was man im juristischen Sinne unter Organisationen versteht.
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Keine Regel ohne Ausnahme. Von den Pflichten der DSGV ausgenommen sind z. B. private Webseiten, weil sie sich nicht an die Öffentlichkeit richten. Ausgenommen sind auch alle Nicht-EU-Staaten, sofern die EU deren gesetzlichen Datenschutz als angemessen erachtet. Die Schweiz zählt zu diesen sicheren Drittländern.Atarimaster hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 12:00 Da hab ich mich dann wohl mistverständlich ausgedrückt.
Erstaunt war ich über die Formulierung: »Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann (…)« – weil das ja nur jede einzelne verdammte Schweizer Website betrifft, welche nicht gerade, wie von Kate genannt, Aufrufe aus EU-Ländern sperrt.
Na gut: Nicht jede, sondern nur die von »Organisationen«, wobei ich jetzt weiß, was man im juristischen Sinne unter Organisationen versteht.
https://dsgvo-gesetz.de/themen/drittland/
Glück gehabt, p.i.t.! Du musst also nur euer Schweizer Datenschutzrecht beachten.
Zuletzt geändert von Macmacfriend am Di 8. Aug 2023, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Heisst das also, dass ich meine Webseiten NICHT für die EU sperren muss?Macmacfriend hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 12:15Keine Regel ohne Ausnahme. Von den Pflichten der DSGV ausgenommen sind z. B. private Webseiten, weil sie sich nicht an die Öffentlichkeit richten. Ausgenommen sind auch alle Nicht-EU-Staaten, sofern die EU deren gesetzlichen Datenschutz als angemessen erachtet. Die Schweiz zählt zu diesen privilegierten Drittländern.Atarimaster hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 12:00 Da hab ich mich dann wohl mistverständlich ausgedrückt.
Erstaunt war ich über die Formulierung: »Zum Tragen kommt die Europäische DSGV nur dann (…)« – weil das ja nur jede einzelne verdammte Schweizer Website betrifft, welche nicht gerade, wie von Kate genannt, Aufrufe aus EU-Ländern sperrt.
Na gut: Nicht jede, sondern nur die von »Organisationen«, wobei ich jetzt weiß, was man im juristischen Sinne unter Organisationen versteht.
https://dsgvo-gesetz.de/themen/drittland/
Glück gehabt, p.i.t.! Du musst also nur euer Schweizer Datenschutzrecht beachten.
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Jepp, du hast bald 450 Millionen Klicks!
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