Apple Bildungsangebote nicht in DE?

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meisterleise
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Apple Bildungsangebote nicht in DE?

#1

Beitrag von meisterleise »

Seltsam in sämtlichen Apple Stores gibt es Bildungspreise für alle möglichen Apple Geräte nur in DE ist es stark begrenzt. und somit in DE bspw. kein MacStudio zu bekommen. Kann sich das jemand erklären? :roll:

https://www.apple.com/ch-de-edu/store
https://www.apple.com/de-edu/store
https://www.apple.com/us-edu/store
https://www.apple.com/at-edu/store
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Macci
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#2

Beitrag von Macci »

In Deutschland haben die Bildungseinrichtungen meist Verträge mit Händlern. Da kauft keiner bei Apple. Für Studierende und Schülerinnen gibts genug Angebote.
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macfux
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#3

Beitrag von macfux »

Ja, leider gibts in D. drei/vier richtig dicke Buden, die fast das komplette Bildungsgeschäft unter sich aufteilen.
Teilweise sogar mit eigenen Webstores direkt in den Unis.
Grob kalkuliert kannst du mit ca. 10% EDU-Rabatt zum Apple-Storepreis rechnen.
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meisterleise
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#4

Beitrag von meisterleise »

Okay, aber dann müsste die logische Schlussfolgerung ja sein, dass Apple in DE es sein lässt mit dem edu Rabatt. Stattdessen gibt es ihn, aber nur für wenige Produkte.

Seltsam ist auch, dass auf Apple DE ein sofortiger Nachweis erbracht werden muss, sonst kann man den Einkauf gar nicht durchführen. In den anderen Ländern findet augenscheinlich gar keine Prüfung statt. Ein Kollege von mir hat sich heute einen Rechner in CH über den EDU Rabatt gekauft. Er ist weder Lehrer noch Schüler noch sonst was. Eine Prüfung fand nicht statt.
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Macci
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#5

Beitrag von Macci »

Mal schauen, was der Zoll sagt. Oder ob Apple CH überhaupt liefert.
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meisterleise
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#6

Beitrag von meisterleise »

Missverständnis: Kein Zoll. Der Käufer ist Schweizer.
(Mit Zoll würde es natürlich keinen Sinn machen und der Bonus wäre futsch).
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mac-christian
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#7

Beitrag von mac-christian »

meisterleise hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 07:15 Kein Zoll. Der Käufer ist Schweizer.
Der Pass des Bestellers ist vollkommen unerheblich. Wenn ich als Schweizer in Deutschland lebe muss ich Zollvorschriften genau so beachten, wei wenn ich als Deutscher in der Schweiz lebe.
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meisterleise
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#8

Beitrag von meisterleise »

Okay, also immer noch nicht verstanden:
Ein Schweizer bestellt bei Apple CH einen Mac an seine schweizer Adresse. Er lebt und arbeitet in der Schweiz.
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Macci
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#9

Beitrag von Macci »

Ja. Warum sollte er das nicht tun können?

Ob da eine Prüfung stattfindet, entscheidet ja Apple.
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meisterleise
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#10

Beitrag von meisterleise »

Ich hatte darauf hinweisen wollen, dass der EDU-Kauf in diversen Ländern völlig ohne Prüfung möglich ist, nur nicht in DE. In DE endet der Shoppingvorgang direkt vor den Toren von Unidays. In der Schweiz gehst du einfach über den EDU Kanal von Apple und kannst verbilligt einkaufen.
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macfux
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#11

Beitrag von macfux »

Das mag ich fast nicht glauben, weil sich die Konkurrenten v. Dell HP &Co. auch in der Schweiz gegenseitig kritisch beäugen.
Im Grunde ist es ja nur eine Rabattschlacht… :D
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Atarimaster
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#12

Beitrag von Atarimaster »

meisterleise hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 09:29 Ich hatte darauf hinweisen wollen, dass der EDU-Kauf in diversen Ländern völlig ohne Prüfung möglich ist, nur nicht in DE.
Apple Schweiz sagt dazu:
Prüfungsrechte

Apple prüft routinemäßig die Käufe von Kunden im Apple Store Bildung, um sicherzustellen, dass alle Kaufbedingungen erfüllt wurden. Sollten wir feststellen, dass Sie nicht alle auf Ihren Kauf anwendbaren Bedingungen erfüllt haben, berechtigen Sie Apple:

Wenn Sie Ihre Bestellung per Kreditkarte aufgegeben haben, Ihre Kreditkarte mit der Differenz zwischen dem Betrag, den Sie für die gelieferte Ware gezahlt haben, und dem Preis, den Apple der Allgemeinheit für dieselben Artikel im Apple Store in Rechnung gestellt hat und der am Datum Ihrer Bestellung gültig war, zu belasten; und

Wenn Sie mit einem anderen Zahlungsmittel als Ihrer Kreditkarte gezahlt haben, (a) Ihnen die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie für die gelieferte Ware bezahlt haben, und dem Preis, den Apple der Allgemeinheit für dieselben Artikel im Apple Store in Rechnung gestellt hat, in Rechnung zu stellen, wobei der Betrag innerhalb von fünfzehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig ist, und (b) sollten Sie die Rechnung bei Fälligkeit nicht zahlen, bei einem zuständigen Gericht Klage gegen Sie zu erheben, wobei der gewinnenden Partei zugestanden wird, dass die Anwaltskosten vom Gegner getragen werden. Sollte Apple die spezifischen Produkte, die Sie im Apple Store Bildung erworben haben, nicht für die Allgemeinheit anbieten, wird Ihre Kreditkarte belastet oder Ihnen wird die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie für die gelieferte Ware gezahlt haben, und dem Preis, den Apple der Allgemeinheit für gleichwertige Produkte im Apple Store berechnet hat und der am Datum Ihrer Bestellung gültig war, in Rechnung gestellt.

Ich wäre mit dem Tipp »die Sachen kriegste einfach so billiger« äußerst vorsichtig.
Kann augenscheinlich gut gehen – oder auch nicht.
Ich habe keine Ahnung, aber davon jede Menge.
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meisterleise
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#13

Beitrag von meisterleise »

Naja, der Text scheint eine Drohung zu sein, die augenscheinlich nicht angewendet wird. Der Schweizer Kollege hat den Tipp ja auch nur wieder von anderen Schweizer Kollegen bekommen. Also würde ich in der Schweiz wohnen, würde ich es genauso machen. Sollte es tatsächlich mal schiefgehen, kann man sich immer noch überlegen, ob man die Differenz bezahlt oder die Ware zurückgibt.
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#14

Beitrag von kate »

meisterleise hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 12:18 .. Sollte es tatsächlich mal schiefgehen, kann man sich immer noch überlegen, ob man die Differenz bezahlt oder die Ware zurückgibt.
Ob das geht? Schliesslich hat ja in dem Fall der Käufer seine Pflichten verletzt und die Ware hat ja keinen Mangel. Gibt es in der Schweiz das Recht auch nachträglich vom Kauf zurück zu treten? Hier gibt's das nicht.
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meisterleise
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#15

Beitrag von meisterleise »

kate hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 12:36Hier gibt's das nicht.
Bei Onlinekäufen hast du in DE ein 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.
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Atarimaster
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#16

Beitrag von Atarimaster »

meisterleise hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 12:54 Bei Onlinekäufen hast du in DE ein 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.
… also müssten Apple nur 15 Tage warten, bis sie sich den Differenzbetrag holen. :grin:
Ich habe keine Ahnung, aber davon jede Menge.
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